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Bund fördert zwei Denkmäler in Bremen

Dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten am Segelloger BV2 Vegesack und der St. Georgs-Kirche in Huchting können jetzt beginnen

Heringslogger BV2 Vegesack. Die am 31. Jan. 1895 in Bremen-Vegesack gegründete Bremen-Vegesacker Fischerei-Gesellschaft orderte bei der Bremer Vulkan Werft ihre ersten vier Heringslogger. Von den vier Loggern ist die Bremen Vegesack „BV2“ der einzig erhaltene. Foto: Wolfgang Fricke, Wikipedia

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bewilligt aus dem Denkmalschutz Sonderprogram XI insgesamt 777.573 Euro für Instandsetzungsmaßnahmen an zwei Denkmälern in Bremen.

Sarah Ryglewski, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, und Uwe Schmidt, Haushaltspolitiker und Bundestagsabgeordneter, informierten Landeskonservator Prof. Georg Skalecki in einem Schreiben, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XI für national bedeutende Kulturdenkmäler am 10. November 2022 freigegeben hat.

Danach teilen sich die Fördermittel im Einzelnen wie folgt auf:
680.000 Euro sind für die Instandsetzung des schwimmenden Denkmals Segellogers BV2 Vegesack (Baujahr 1895) und 97.573 Euro für die Sanierung des stark beschädigten Turmes der St. Georgs-Kirche (1878-1879 nach Entwürfen der Bremer Architekten Heinrich Deetjen und Eduard Gildemeister errichtet) in Bremen-Huchting bestimmt.

Vor dem Hintergrund, dass Bremen keine größere Denkmalpflegemittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellen kann und das Landesamt für Denkmalpflege über keinen entsprechenden Haushaltstitel verfügt, ist die Freude von Landeskonservator Porf. Dr. Georg Skalecki über die Nachricht aus Berlin besonders groß: „Dank dieser aus zu hundert Prozent Bundesmitteln bereitgestellten Fördergelder können jetzt die denkmalpflegerischen Sanierungsprojekte umgesetzt werden.“ Er danke Sarah Ryglewski und Uwe Schmidt ausdrücklich für ihren Einsatz.

Des Weiteren erklärt der Landeskonservator: „Die Förderanträge wurden vom Landesamt für Denkmalpflege vorbereitet und fachlich begründet. Zu allen Anträgen sind Gutachten zum Denkmalwert und Stellungnahmen zu den Sanierungsprojekten erforderlich“. Außerdem seien die Drittmittel als Investitionsmittel von besonderer Bedeutung, sie lösten weitere Investitionen aus, die letztlich der regionalen Wirtschaft und den lokalen Handwerkern zugutekommen, erläutert Skalecki.

Das schadhafte Mauerwerk des Turms der St. Georgs-Kirche in Bremen-Huchting muss dringend saniert werden

Auch Bürgermeister und Kultursenator Dr. Andreas Bovenschulte würdigt das Engagement aller Beteiligten: „Das ist eine wirklich gelungene Interaktion zwischen dem Landesdenkmalpfleger und unseren Bremer Bundestagsabgeordneten, die die so dringend benötigten Mittel für die Denkmalpflege nach Bremen geholt haben. Ich freue mich insbesondere für die Akteure der Vegesack Logger BV2 gGmbH in Bremen-Nord, deren wertvolle ehrenamtliche Arbeit mit dem Geld aus Berlin nun unterstützt werden kann, genauso wie für die Gemeinde der St. Georgs-Kirche in Huchting.“

Die Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaften in Deutschland ist eine Aufgabe von gesamt-staatlicher Bedeutung. Parlamentarische Mittel in Höhe von rund 47,36 Mio. Euro werden in den Regionen eingesetzt und sind für kulturell bedeutsame Denkmäler und historische Orgeln in ganz Deutschland vorgesehen. Die Bundesbeteiligung beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Länder, Kommunen oder Dritte beteiligen sich an den aus Bundesmitteln geförderten Maßnahmen mit gleich hohen, mindestens aber
angemessenen Haushaltsmitteln.