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Denkmalschutz und Klimaschutz

Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

© Markus Klöck

Denkmalschutz ist Klimaschutz:
Während die Bau- und Gebäudewirtschaft 38 Prozent der globalen CO2-Emissionen ausmacht, wird bei denkmalgeschützten Gebäuden keine Energie für Abbrüche und Neubauten verbraucht. Historische Gebäude haben meist über Jahrhunderte Bestand. Ressourcenschonende Instandhaltungen und Reparaturen mit traditionellen,
oft regionalen und natürlichen Baustoffen, maßvolle An- und Umbauten sowie Erneuerungen sind Grundlage für die lange Lebensdauer eines Baudenkmals. Dabei zeigt sich, dass sich viele Denkmäler neuen Nutzungen und Anforderungen gegenüber flexibel anpassen lassen. Durch nachhaltige und maßvolle Ertüchtigung trägt der Denkmalbestand entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.

Denkmäler sind wertvolle Zeugnisse der Geschichte sowie Teil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in der Gegenwart. Sie bilden beeindruckende Dachlandschaften, prägen das Erscheinungsbild ganzer Stadtteile und wirken identitätsstiftend. Jedes Denkmal ist einzigartig und verpflichtet uns alle, für dessen Pflege und Erhalt zu sorgen. Es gibt verschiedene kulturhistorische Gründe, weshalb ein Gebäude in die Denkmalliste Bremens eingetragen sein kann. Mit der Eintragung sind dann die Substanz, das Erscheinungsbild sowie die Umgebung des Denkmals geschützt. Dabei bildet das Bremische Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler vom 18.12.2018 (Bremisches Denkmalschutzgesetz – BremDSchG) die Grundlage für das gesamte konservatorische Handeln.

Veränderungen aus verschiedenen Perspektiven betrachten

Copyright Bilder BREBAU GmbH

Veränderungen an einem Denkmal sollten immer in ihrer Gesamtheit betrachtet werden und damit auch der Einfluss einer einzelnen Maßnahme auf das ganze Gebäude. Dazu zählen bauliche Veränderungen an der Bausubstanz genauso wie Veränderungen der Anlagentechnik. Kann beispielsweise Energie eingespart und / oder effizienter genutzt und / oder ökologisch erzeugt werden? Welche Energieeinsparung bzw. Energiegewinnung ist für den speziellen Gebäudetyp auch aus denkmalfachlicher Sicht geeignet? In welchem Zustand befindet sich das gesamte Gebäude sowie seine einzelnen Bauteile?

Planung der Solaranlage

© wooolff auf Pixabay

Bei der Planung von Solaranlagen müssen u. a. das Gewicht der Anlage, Blitzschutz, Brandschutz, technische Voraussetzungen, Leitungsführung und Speichermöglichkeiten bedacht werden. Zudem sollten Alternativen berücksichtigt werden, wie beispielsweise nicht vom öffentlichen Raum einsehbare Flächen, Nebengebäude oder untergeordnete Anbauten. Auch Beteiligungen an Gemeinschaftsanlagen können eine Möglichkeit darstellen.

Positionierung der Solaranlage
Für die Positionierung einer Solaranlage gibt es vielfältige Möglichkeiten von Verbergen, Unterordnen bis hin zur Integration: An einem Gebäude können Anlagen beispielsweise auf Dächern, an Fassaden, als Sonnenschutz, als Brüstungselemente oder als Überkopfverglasungen installiert werden. Zur Verfügung stehen eine große Vielfalt von bauwerksintegrierten Anlagen wie beispielweise Module, Folien, Ziegel, bedrucktes Glas bis hin zu freistehenden Anlagen. Oft ist es dabei möglich, denkmalverträgliche Lösungen mit Solaranlagen zu schaffen.

Prüfung immer im Einzelfall

© yuma.de

Um die am besten geeignete Lösung für Ihr Baudenkmal zu finden, binden Sie bitte das Landesamt für Denkmalpflege frühzeitig in Ihre Überlegungen ein. Die für eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderliche Prüfung erfolgt durch die Fachbehörde immer im Einzelfall. In einem Abwägungsprozess werden dabei viele Faktoren wie z. B. Denkmalwert, Substanzbeeinträchtigung, Dachlandschaften, Einsehbarkeit, künstlerische Bedeutung, städtebauliche Wirkung und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Denkmalschutz und Klimaschutz verfolgen die gleichen Ziele: Es geht um Nachhaltigkeit und die Bewahrung einer lebenswerten Umwelt mit einem reichen baukulturellen Erbe für nachfolgende Generationen.
Flyer zum Download Solaranlagen auf Denkmälern (pdf, 2 MB)

Die Praktischen Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger sind bei der Planung einer Solaranlage miteinzubeziehen:

Dipl.-Ing. Architektin Christiane Henze M.A.
Bremen-Ost und Findorff
Tel. 0421 361 82200
E-Mail:christiane.henze@denkmalpflege.bremen.de

Marianne Ricci M.A., M.Sc.
Bremen-Mitte
Tel. 0421 361 6453
E-Mail:marianne.ricci@denkmalpflege.bremen.de

Tim Schrader M.A.
Bremen-West, Bremen-Nord, Bremerhaven
Tel. 0421 361 2106
E-Mail:tim.schrader@denkmalpflege.bremen.de

Dr. Achim Todenhöfer
Bremen-Süd, Walle und Östliche Vorstadt
Tel. 0421 361 10660
E-Mail:achim.todenhoefer@denkmalpflege.bremen.de