[FETTDer Bremer Dom wird für die europäische Kulturerbeliste vorgeschlagen]
Verschiedene europäische Staaten haben im Jahr 2007 eine "Europäische Kulturerbeliste" eingeführt. Mit der Einführung der Liste soll eine Stärkung der europäischen Identität und ein größeres Verständnis für das gemeinsame kulturelle Erbe Europas erzielt werden. Wie am Beispiel "Kulturhauptstadt Europa" bereits geschehen, ist der Rat der Europäischen Union bestrebt, auch die "Europäische Kulturerbeliste"
beziehungsweise das [FETT"European Heritage Label"] auf die übrigen europäischen Länder, unter anderem auch Deutschland, auszudehnen. Die für die "Europäische Kulturerbeliste" in Betracht kommenden Kulturdenkmäler müssen eine europäische Bedeutung aufzeigen.
Nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VdL) um Vorschläge für die "Europäische Kulturerbeliste" gebeten hat, wurde über geeignete Kulturdenkmäler beraten.
In diesem Rahmen hat die VdL, neben sechs weiteren Kulturerbestätten, den Bremer St. Petri Dom als herausragendes historisches Zeugnis und Symbol der großen geschichtlichen Bedeutung des Erzbistums Bremen für die Christianisierung Nord-Ost-Europas diskutiert. Neben dem Bremer Dom wird die VdL voraussichtlich folgende Denkmäler von europäischer Dimension empfehlen:
Auch der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS), der die UNESCO in Weltkulturerbefragen berät, hat sich mit in Frage kommenden Denkmälern beschäftigt.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Vorschlägen anlässlich des ICOMOS-Workshops "European Heritage Label und Weltkulturerbe" im November 2009 finden Sie hier [LINK2361;kunsttexte.de].
Das Kurzstatement von Landeskonservator Georg Skalecki zum
St. Petri Dom erhalten Sie hier zum Download [LINK2362;Kurzstatement].