Wie kann in denkmalgeschützten Gebäuden Energie gespart werden, ohne die Substanz und das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals zu beeinträchtigen? Sind Energieausweise für Kulturdenkmäler sinnvoll und welche Vorgaben müssen bei der Neuregelung der Energieeinsparverordnung beachtet werden?
Die Arbeitsgruppe Bautechnik in der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger hat eine Informationshilfe zum Thema erarbeitet. Sie richtet sich an Denkmaleigentümer, Denkmalbehörden, Architekten, Energieberater und Bauhandwerker. Mit ihrer Stellungnahme reagiert die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger auf die öffentliche Diskussion um die Neuregelung der Energiesparverordnung.
Prof. Dr. Gerd Weiß, Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, sagte:
"Bei denkmalgeschützten Objekten bedarf es einer fundierten, jeweils auf die besonderen Bedingungen und Erfordernisse des Gebäudes abgestimmten Beratung durch ausgewiesene Fachleute. Ein Großteil von Energiekosten kann bereits durch eine Optimierung der häuslichen Beheizung und durch überlegtes Nutzerverhalten eingespart werden.
Grundsätzlich gilt, dass Denkmalpflege und Klimaschutz einander ergänzen, denn bei der Um- und Weiternutzung von historischen Gebäuden entfällt der Energieverbrauch für die Neugewinnung von Baumaterialien. Durch ihre lange Lebensdauer sind historische Gebäude per se Ressourcen- und Klima schonend."
Der Arbeitskreis Bautechnik in der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger hat mit der Unterstützung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalpflege, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA-D) und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt im Zuge der Novellierung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2007 die Ausnahmeregelung für Kulturdenkmale erwirkt.
Weitere Informationen zur novellierten Einsparverordnung gibt es zum Download Arbeitsblatt (pdf, 26.4 KB)