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Sendesaal von Radio Bremen unter Denkmalschutz

Der Sendesaal von Radio Bremen ist seit dem 28. Mai 2008 vorläufig unter Denkmalschutz gestellt (gemäß § 8 DSchG). Bedingt durch eine neue Sachlage wurde das Verfahren zur Unterschutzstellung des Sendesaals wieder aufgenommen.

Das Für und Wider der Unterschutzstellung
Der außerordentlich hohe Denkmalwert des Sendesaals als hochrangiges und seltenes, technik-, rundfunk- und lokalgeschichtlich hochbedeutsames Bauwerk veranlasste die Denkmalpflege schon seit längerem, sich für den Erhalt und den Denkmalschutz des Bauwerks auszusprechen.

Mit Unterschutzstellungsbescheid vom 14.03.2007 war der Sendesaal unter Denkmalschutz gestellt worden. Der Bescheid musste wieder aufgehoben werden, da die Eigentümer und die Käufer Widerspruch einlegten. Es war weder ein passender Investor noch ein geeignetes alternatives Nutzungskonzept vorhanden, das einen wirtschaftlich tragfähigen Erhalt des Sendesaals ermöglicht hätte. Dem Widerspruch musste deshalb stattgegeben und das Verfahren eingestellt werden.

Nicht nur die wirtschaftliche Zumutbarkeit für die Käufer wurde damals geprüft, sondern auch die eventuellen Folgen für den wirtschaftlichen Bestand des Senders, sollte ein Verkauf des Hörfunkgeländes aufgrund des denkmalgeschützten Sendesaals scheitern. In der vollzogenen Abwägung stand das Interesse des Denkmalschutzes gegen die Interessen von Radio Bremen.

Neuer Investor, neues Konzept
Inzwischen gibt es nachvollziehbare wirtschaftliche Rechnungen, dass ein Erhalt und Betrieb machbar ist. Der neue Investor hat eine verbindliche Zusage abgegeben, das Sendesaal-Areal zum vereinbarten Kaufpreis zu übernehmen. Damit sind die für die damalige Entscheidung der Einstellung des Unterschutzstellungsverfahrens maßgeblichen Gründe überholt. Deshalb konnte beziehungsweise musste das Verfahren zur Unterschutzstellung des Sendesaals wieder eröffnet werden.